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Leitlinie zur Spirometrie
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Anhang I
Graduierung der Mess- werteinschränkung
– Die Beibehaltung der Einteilung in Prozent des Sollwertes des jewei- ligen Lungenfunktionsparameters: Damit wird der altersabhängige Mittelwert, jedoch nicht die alters- abhängige Streuung berücksichtigt. Dabei wird eine dreistufige Schwe- regradeinteilung empfohlen, um zu vermeiden, dass bei älteren Patienten ein eben pathologischer Wert bereits einen Grad II der Ventilationsstörung zur Folge hätte.
– Eine Einteilung nach dem Z-Score, der ja die altersabhängige Streuung berücksichtigt: Dies würde z.B. be- deuten, dass eine Einschränkung von FEV1 auf 50% des Sollwertes bei ei- nem jungen Patienten (z.B. 30 Jahre) zu einer schweren Einschränkung (Schweregrad V) führt, bei einem äl- teren Patienten (z.B. 80 Jahre) aber nur zu einer moderaten Einschrän- kung (Schweregrad II). Ältere Pati- enten erreichen praktisch nie einen Schweregrad V (1).
– Eine Einteilung bezogen auf das 5. Perzentil (LLN), wobei die Streu- ung ebenfalls berücksichtigt wird: Hier wird eine dreistufige Eintei- lung empfohlen, wobei ein Mess- wert über 85% zu einem Grad I, eine Messwerteinschränkung zwischen 85% LLN und 55% LLN zu einem Grad II und eine Messwerteinschrän- kung von unter 55% LLN zu einem Schweregrad III der Ventilationsstö- rung führt. Auch hier führt eine iden- tische Einschränkung bezogen auf % Soll bei älteren Patienten zu einer geringeren Einschränkung in % LLN als bei jüngeren Patienten.
Es sind keine Daten publiziert, die die Überlegenheit der einen oder an- deren Graduierung der Messwertein- schränkung, insbesondere zum klini- schen Schweregrad der Erkrankung, belegen. Bei Patienten mit COPD ist
Die obstruktive
rung ist durch eine Verminderung des Tiffeneau-Index (FEV1/FVC) und die restriktive Ventilationsstörung durch Verminderung der Totalen Lungenka- pazität (TLC) auf Werte unterhalb des 5. Perzentils (= LLN) definiert. Zur Schweregradeinteilung wird aber bei der obstruktiven Ventilationsstörung das forcierte Exspirationsvolumen in 1 Sekunde (FEV1) und bei der restrik- tiven Ventilationsstörung die inspira- torisch (IVC) oder bei der forcierten Exspiration (FVC) gemessenen Vital- kapazität benutzt. Der Schweregrad der Messwerteinschränkung stimmt aber nicht mit dem Schweregrad der Erkrankung (z.B. Asthma oder Lun- genfibrose) überein, sondern ist immer nur ein Teilaspekt des gesamten Krank- heitsbildes.
Gemeinsame Empfehlungen der American Thoracic Society und der European Respiratory Society (ATS/ ERS Task Force: Standardisation of lung function testing, Eur. Respir J. 26; 2005) haben sowohl für die obstruktive als auch für die restriktive Ventilations- störung eine fünfstufige Schweregrad- einteilung mittels FEV1 in % des Solls vorgeschlagen. Neuere Empfehlungen sind nicht publiziert.
Durch die zunehmende Streuung der Normalwerte der GLI 2012 mit zuneh- mendem Lebensalter oberhalb von 45 Jahren (wobei unklar ist, ob dies ei- nem physiologischen Alterungsprozess entspricht) stellt sich die Frage, ob der Schweregrad der Messwerteinschrän- kung die Streuung berücksichtigen sollte. Es wurden 3 Verfahren disku- tiert:
Ventilationsstö-


































































































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