Page 33 - Leitlinie zur Spirometrie
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Leitlinie zur Spirometrie
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neuer spirometrischer Sollwerte kei- ne rechtlich wesentliche Änderung in den Krankheitsfolgen eingetreten ist. Hiergegen spricht zweitens, dass sich gewissermaßen der Umfang der ver- minderten Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt allein durch die Einführung neuer Sollwerte nicht automatisch ändert. Letzteres Ar- gument wäre jedoch nur dann relevant, wenn sich die Bewertung der MdE bei pneumologischen Berufskrankheiten künftignichtmehrinallerersterLinie tradiert am BK-bedingten Funktions- schaden, sondern am hiermit nicht zwingend direkt korrelierenden Anteil der durch die BK verschlossenen Ar- beitsplätze orientierte.
Darüber hinaus muss eine rechtliche Gleichbehandlung aller Versicherten sichergestellt sein, die erstmals nach GLI-Referenzwerten beurteilt werden – und zwar unabhängig davon, ob sie zuvor nach EGKS-Referenzwerten oder zuvor überhaupt noch nicht gut- achterlich untersucht wurden.
Zum Zeitpunkt der Konsentierung dieses Manuskripts ist der Diskussi- onsprozess zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen.
In der Begutachtung von pneumo- logischen Berufskrankheiten soll die folgende Graduierung der spirometri- schen Funktionseinschränkungen für die MdE-Tabellen in den Reichenhal- ler, Falkensteiner und Bochumer Be- gutachtungsempfehlungen verwendet werden:
Obstruktive Ventilationsstörung:
Wenn FEV1/FVC < LLN (< 5. Per- zentil)
Restriktive Ventilationsstörung: Wenn TLC < LLN (5. Perzentil)
Diese Graduierung (%LLN) unter- scheidet sich bezüglich der Berechnung von den Schweregradeinteilungen nach Tabelle 5 und 9 (%mittlerer Soll- wert). Nach derzeitigen Erkenntnissen sind jedoch bezüglich der Ergebnisse kaum Unterschiede zu erwarten. Ein Abgleich beider Rechenmethoden an prospektiven Daten ist geplant.
Lungenfunktionsprotokoll
In Abbildung 7 befindet sich ein Vorschlag für ein Lungenfunktions- protokoll. Bei den spirometrischen Sollwerten sollten die Autoren der Normalwerte angegeben werden. Der gemessene Wert wird dann in Prozent des Sollwertes aufgeführt. Da, wie oben beschrieben, aus dem prozentua- len Sollwertes nicht auf den Normbe- reich geschlossen werden kann, sollte in einer weiteren Spalte der Z-Score angegeben werden. Dies sollte nume- risch erfolgen, weil der Z-Wert direkt angibt, ob sich der gemessene Wert außerhalb des Normbereichs befindet. Erwünscht ist eine graphische Darstel- lung des Z-Scores durch Punkte in dem Feld mit unterschiedlichen Farben, die einen Normalbereich und einen patho- logischen Bereich mit einer Irrtums- wahrscheinlichkeit von ≤ 5 % wider- spiegeln.
FVC
Einschränkung
≥ 85% LLN
leichtgradig
< 85% LLN und ≥ 55% LLN
mittelgradig
< 55% LLN
schwergradig
FEV1
Einschränkung
≥ 85% LLN
Leichtgradig
< 85% LLN und ≥ 55% LLN
mittelgradig
< 55% LLN
schwergradig


































































































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