Page 26 - Leitlinie zur Spirometrie
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24 Empfehlungen der Deutschen Atemwegsliga
Abb. 15. Mehr als eine Exazerbation pro Jahr oder auch nur eine einzige stationäre Be- handlung wegen Exazerbation führen bereits zur Einstufung in „C“ oder „D“.
der untere Grenzwert (LLN) nur bis zu einem Lebensalter von ca. 40 Jah- ren bei 80% des Sollwertes liegt. Mit zunehmendem Alter sinkt der untere Grenzwert (5. Perzentil) kontinuierlich auf weit unter 70 % des Sollwertes ab.
Weiterhin kann eine obstruktive Atemwegserkrankung auch bei einem normalen FEV1/FVC-Quotienten be- stehen, so dass sie spirometrisch nicht erfasst wird. So wird zur Diagnostik der COPD bei Patienten mit entspre- chendem Verdacht eine ganzkörper- plethysmographische Untersuchung (GKP) mit Bestimmung von FRC, RV, TLC, Raw und sRaw und deren Rever- sibilität empfohlen [5]. So können z.B. bei einer hochgradigen Lungenüber- blähung die Vitalkapazität stark ver- mindert, die Totale Lungenkapazität (TLC) dabei aber normal bzw. erhöht und das Residualvolumen, die FRC
sowie der spezifische Atemwegswider- stand (sRaw) ebenfalls erhöht sein [6]. Die Kombination von verminderter VC bei normaler oder erhöhter TLC bei normalem FEV1/FVC-Quotienten wird auch als Small-Airways-Obstruction- Syndrom beschrieben [7], ist aber nur Ausdruck einer massiven Lungenüber- blähung, die auch unter dem Überbe- griff „Obstruktion“ subsummiert wird [10]. Zur Bestimmung der Reduktion der Gasaustauschfläche (Emphysem) bei der COPD ist weder die Spirome- trie noch die GKP geeignet. Dazu sind die Messung der Diffusionskapazität oder ein quantitatives CT erforderlich.
Erkrankungen, die mit einer obstruk- tiven Ventilationsstörung einhergehen, sind in Tabelle 7 aufgeführt. Steno- sen in den oberen Atemwegen (z.B. tumorbedingte Trachealstenosen oder Stimmbandparesen) können zur Pla-