Page 32 - Leitlinie zur Spirometrie
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Empfehlungen der Deutschen Atemwegsliga
plethysmographie, Diffusionskapazität und Spiroergometrie mit Blutgasen zur Diagnose des Krankheitsbildes und bei spezifischen Expositionstestungen im Rahmen der Darstellung des Kau- salzusammenhangs zwischen Krank- heitsbild und beruflicher Exposition eingesetzt. Im Falle des bestätigten Kausalzusammenhangs wird die Spi- rometrie – neben Bodyplethysmogra- phie und Diffusionskapazität – für die Bewertung des Parameters „Lungen- funktion“, eines Teilaspekts des medi- zinisch-funktionellen Anteils der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit), an dem durch die Berufskrankheit beding- ten Gesundheitsschadens herangezo- gen.
GLIReferenzwerte in der arbeitsmedizinischen Begutachtung
Aus arbeitsmedizinischer Sicht kön- nen die aktuellen Referenzwerte im Rahmen der pneumologischen Begut- achtung ab Publikation ohne Über- gangsfrist angewendet werden. Die Spirometrie-Leitlinie trägt jedoch zu einer Vereinheitlichung der Umsetzung der neuen Referenzwerte bei. Falls die derzeitigen Geräte eine automati- sche Berechnung nicht ermöglichen, sind die Referenzwerte und die untere Sollwertgrenze (LLN) jedes Gutach- tenpatienten über die homepage www. lungfunction.org eigenständig zu be- rechnen.
Die Bemessung des medizinisch- funktionellen Anteils der MdE erfolgt durch Integration aller in den MdE- Tabellen der Begutachtungsempfeh- lungen aufgeführten Bewertungspara- meter:
– Aktenlage, Verlauf der relevanten pathologischen Befunde
– Anamnese, Verlauf der Krankheits- symptome
– Körperlicher Untersuchungsbefund – Lungenfunktion (Spirometrie, Body- plethysmographie, Diffusionskapa-
zität)
– Belastungsuntersuchung – Therapie
Somit stellt die Spirometrie nur ein Kriterium unter vielen dar. Es ist jedoch bei Anwendung der GLI-Referenzwer- te im Rahmen der MdE-Bemessung nach den derzeitigen Begutachtungs- empfehlungen nicht auszuschließen, dass zumindest bei pneumologischen Berufskrankheiten, die potenziell mit einer restriktiven Ventilationsstö- rung einhergehen (insbesondere BK 4101/4102 und BK 4103), die Ergeb- nisse der Spirometrie bei einigen Ver- sicherten anders einzustufen sind. Dies betrifft zum einen Versicherte (Fall- konstellation a), vorrangig jüngeren und mittleren Alters, mit keiner oder niedriger MdE, deren spirometrisch bewertete Funktionseinschränkung bei erstmaliger Anwendung der im Dezem- ber 2012 publizierten GLI-Referenz- werte nun höher zu bewerten ist. Zum anderen betrifft es Versicherte (Fall- konstellation b), vor allem höheren Al- ters, bei denen bisher als pathologisch eingestufte spirometrische Messwerte aufgrund der bei Anwendung der GLI- Referenzwerte höheren Streuung im Alter nun als Normalbefund eingestuft werden müssen.
Nun stellt sich die Frage, ob die Ein- führung der neuen GLI-Referenzwerte in dem Sinne zu einer Änderung der MdE-Bemessung führt, dass die MdE beispielsweise bei Versicherten mit der Fallkonstellation a zu erhöhen und bei Versicherten mit der Fallkon- stellation b zu senken wäre. Hiergegen spricht erstens, dass für den einzel- nen Versicherten mit der Einführung